Vollgeschoss berechnung nrw 1962
Bauo nrw 1970 vollgeschoss / / (5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel. mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine. Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden.
Bauo nrw 1962
Vgl. => die NRW-Vollgeschoss-Regelungen seit Die verschiedenen Fassungen der BauNVO datieren vom , , , und vom Unterschiedliche Regelungen gibt es darin sowohl für die zulässigen Arten der Nutzung in den Baugebieten wie besonders auch für den Nachweis der GRZ und GFZ.Bauo nrw 1970 aufenthaltsräume Rechtsprechung zu § 20 BauNVO. Aufenthaltsraum; Aufenthaltsräume; Geschossfläche; Geschossflächenzahl; Außenmaß; Bebauungsplan; Brutto-Grundfläche; Decke; Drittschutz; Fußboden; Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses -.
Bauo nrw 1977 vollgeschoss Vollgeschossbegriff (§2 Abs. 6 BauO NRW) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mind. 2,3 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als ¾ der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat. Kompetenz durch Spezialisierung